Liebe Teilnehmerinnen, Teilnehmer, Interessierte und Förderer,
die RBAG Musik lädt herzlich ein zu unserer Veranstaltung Music in Motion 2020 vom 29. Mai bis zum 01. Juni in der Jugendherberge Haus Altenberg, Odenthal.
Du bist zwischen 12 - 35 Jahre alt und hast Spaß an Musik? Egal, ob du bereits ein erfahrener Chorsänger, Tänzer oder Band-Musiker bist oder einfach mal neue Seiten an dir entdecken willst, ob du neue Bekanntschaften knüpfen oder alte Freunde wiedersehen willst, oder einfach Spaß am gemeinsamen Musizieren und schönen Abenden mit Gleichaltrigen hast - erlebe mit uns ein aufregendes Wochenende im Haus Altenberg!.
Programm
Unsere Referentinnen und Referenten bieten folgende Workshops an:
Daniel Rheinbay | Band |
Christel Bieger | Chor |
Annika Hammer | Tanz |
Teilnahmebeiträge
Einige Veranstaltungen der RBAG Musik e.V. werden durch Mittel des Landes NRW nach den Richtlinien des Kinder- und Jugendhilfe-Förderplans (KJFÖP) finanziert. Förderwürdig sind nach diesen Richtlinien Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 und 21 Jahren und Multiplikatoren, die ehrenamtlich, neben- oder hauptberuflich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit oder des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sind (Nachweise sind gegebenenfalls vorzulegen). Die RBAG Musik e.V. erhält die Zuschüsse für die Teilnehmer dieser Fördergruppen.
Daraus ergeben sich folgende Teilnahmebeiträge1 für die Veranstaltung pro Person:
Kinder und Jugendliche 6 – 21 Jahre2 | 99,- € | ||
Junge Erwachsene 22 – 26 Jahre Arbeitslose3 |
154,- € | Multiplikatoren2 | 99,- € |
Erwachsene 27+ Jahre | 182,- € | Multiplikatoren2 | 119,- € |
Im Preis sind die Kosten für Unterbringung, Vollpension, Referenten-/Workshop- und Materialkosten enthalten. Wir bitten um Verständnis, dass verminderte Beiträge aufgrund späterer Anreise, früherer Abfahrt etc. nicht grundsätzlich möglich sind. Außerdem empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Für Einzelzimmer wird vom Haus ein Zuschlag von 14 € pro Nacht erhoben.
Für Geringverdienende besteht die Möglichkeit einen Nachlass von 15% auf den Teilnehmerbeitrag zu erhalten. Dafür wird aus Vereinsmitteln ein fester Betrag bereitgestellt, sodass eine begrenzte Zahl an Teilnehmern den Nachlass in Anspruch nehmen kann. Bei Bedarf wenden Sie sich an anmeldung@rbag-musik.de, ob die Möglichkeit noch besteht. Hänge dazu bitte eine Erklärung an, aus der sich der Anspruch begründen lässt. Wir fördern zum Beispiel die Teilnahme von Familien, wenn durch geringes Einkommen und viele Anmeldungen die Kosten zu hoch wären, um allen interessieren Familienangehörigen die Teilnahme zu ermöglichen. Auch können Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), der Sozialhilfe (SGB XII), dem Wohngeld oder auf den Kinderzuschlag als Gründe angeführt werden. Für Kinder und Jugendliche entspricht das genau dem Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, welches hier auch für die Veranstaltung in Anspruch genommen werden sollte. (https://www.mags.nrw/grundsicherung-bildungs-teilhabepaket, https://www.mags.nrw/sozialhilfe). Auch werden vergleichbare Leistungen anderer Bundesländer und Nachweise kommunaler/städtischer Träger über soziale Hilfen akzeptiert. Der Anspruch ergibt sich nach dem Eingang der Anmeldung beim Verein.
Wir freuen uns sehr auf die gemeinsame Zeit und stehen dir/Ihnen für Rückfragen und evtl. weitere Auskünfte gerne per Mail oder telefonisch (AB) zur Verfügung.
1 Die Teilnehmerbeiträge enthalten einen Vereinsbeitrag von 15,- € pro Person.
2 Gruppe der Förderwürdigen, d.h. bezuschusst durch Mittel des Kinder- und Jugendförderplans.
3 Die geförderte Teilnahme als Arbeitslose/-r lässt sich leider nicht mit der Förderung als Multiplikator kombinieren.
Hier geht es zur Veranstaltungsseite und zur Anmeldung